Vari-Zwinger, Kunststoff & IATA-Flugzeuge
Die Wahl des richtigen Transportkäfigs ist von entscheidender Bedeutung!
Der Hund im Flugzeug
Lufttransportvorschriften
Der Transport lebender Tiere auf dem Luftweg ist je nach Tierart genau und streng geregelt. Hunde sind zudem durch das Europäische Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Haustieren geschützt, das besagt, dass „niemand einem Haustier unnötige Schmerzen, Leiden oder Qualen zufügen darf“.
Darüber hinaus legt das Europäische Übereinkommen Nr. 65 über den Schutz von Tieren bei der internationalen Beförderung, das am 13. Dezember 1968 in Kraft trat und am 7. November 1989 von den Mitgliedstaaten überarbeitet wurde, die grundlegenden Grundsätze fest, die bei der Beförderung von Tieren zu beachten sind, um deren Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden während der Reise zu gewährleisten. Kapitel IV dieses Übereinkommens befasst sich mit der Beförderung von Hunden und legt Folgendes fest:
- Trächtige Hündinnen, die während des Transports zu gebären haben oder deren Geburt weniger als 48 Stunden zurückliegt, sind nicht transportfähig;
- Der Käfig muss so geräumig sein, dass der Hund sich hinlegen kann; er muss wetterfest und belüftet sein; er muss Einstreu oder andere Mittel enthalten, die Exkremente aufnehmen können;
- Der Transport muss so schnell wie möglich erfolgen, ebenso wie alle Verbindungen oder Zwischenstopps; jeder Hund muss alle 24 Stunden gefüttert und mindestens alle 12 Stunden mit Wasser versorgt werden.
Diese Bestimmungen gelten für alle Formen des Hundetransports, unabhängig vom Transportmittel.
Aus rein luftfahrttechnischer Sicht werden internationale Vorschriften für den Transport lebender Tiere jährlich von der International Air Transport Association (IATA) entwickelt und veröffentlicht.I.A.T.A. (Internationaler Luftverkehrsverband) und entspricht Anhang A der Resolution I.A.T.A. 620.
Wichtige Punkte, die sichergestellt werden müssen
Der Besitzer eines Hundes, der mit dem Flugzeug reist, muss die Vorschriften einhalten und insbesondere folgende Punkte beachten:
- prüfen Sie, ob die Fluggesellschaft den Hund annimmt, bestätigen Sie die Reiseroute, reservieren Sie den Platz für das Tier und füllen Sie ein Formular mit der Bezeichnung "Absendererklärung" aus;
- sich über die Reisemodalitäten und etwaige spezifische Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren;
- sich beim Konsulat oder den zuständigen Behörden über staatliche Maßnahmen, insbesondere Gesundheitsmaßnahmen, in den Herkunfts-, Ziel- und Transitländern zu erkundigen, sofern zutreffend;
- die erforderlichen nationalen Dokumente, tierärztlichen Impf- und Gesundheitszeugnisse sowie alle anderen von bestimmten Transit- oder Ankunftsländern geforderten Bescheinigungen oder Sondergenehmigungen, wie z. B. Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr, einholen;
- Verwenden Sie einen ordnungsgemäß gekennzeichneten Behälter, der vor allem den Vorschriften entspricht. I.A.T.A. dem Tier zumindest die Möglichkeit zum Hinlegen zu geben;
- den Hund angemessen auf diese Expedition vorzubereiten, um Austrocknung oder Unterernährung zu vermeiden und den Stress für den Hund zu minimieren.
Durch die korrekte Einhaltung dieser Regeln kann der Expedition in keiner Weise vorgeworfen werden, gegen das Gesetz verstoßen zu haben.
Vor Annahme einer Hundetransportladung muss der Spediteur folgende Punkte berücksichtigen:
- alle morphologischen und physiologischen Merkmale des Hundes (Vorstellung eines erhöhten Risikos für bestimmte Rassen - brachycephal oder physiologische Zustände - Trächtigkeit);
- die Konformität des verwendeten Behälters, seine Sauberkeit und seine Sicherheit sowohl für den Hund als auch für die zur Handhabung bereiten Personen;
- der Flugzeugtyp, der einen solchen Transport ermöglicht, und der benötigte Platz im Frachtraum oder in der Kabine;
- die Wartezeiten für den Hund bei Abreise und Ankunft werden minimiert;
- das Vorhandensein der erforderlichen, ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente, Reservierung, Absendererklärung, Gesundheitszeugnisse.
Wenn der Beförderer diese verschiedenen Anweisungen befolgt hat und der Hund trotz allem verloren geht, krank wird, sich verletzt oder gar während einer der Phasen der Reise auf natürliche oder unfallbedingte Weise stirbt, wird dem Besitzer darauf hingewiesen, dass der Beförderer nicht haftbar gemacht werden kann.
Reisevorbereitung
Vorschriften I.A.T.A. Dies umfasst nicht nur globale und theoretische Maßnahmen, wie bereits erwähnt, sondern auch eine Reihe spezifischerer und praktischer Elemente, über die jedes Unternehmen den Hundehalter informieren muss, um die Transportbedingungen für das/die Tier(e) zu optimieren.
Daher muss der für den Hund vorgesehene Platz – ob in der Kabine, im Frachtraum oder auf dem Flugticket – im Voraus reserviert und bezahlt werden. Die Unterschiede zwischen diesen drei Transportarten ergeben sich aus der Größe des Hundes, dem Ticketpreis, der wahrgenommenen Bedeutung des Tieres und den tierärztlichen Kontrollen bei der Ankunft: Hunde, die in der Kabine oder im Frachtraum reisen, gelten als Gepäck, was zwar höhere Kosten verursacht, aber eine garantierte Reservierung und weniger strenge tierärztliche Kontrollen bei der Ankunft zur Folge hat.
Werden mehrere Hunde auf einem Frachtschiff transportiert, ist die Anwesenheit einer Begleitperson zulässig, sofern dies nicht gegen staatliche Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien verstößt.
Sollte die Reise des Hundes mehrere Transporteure erfordern, wird sie erst akzeptiert, wenn jeder einzelne Transporteur seine Fähigkeit bestätigt hat, den Hund auf der geplanten Route zu befördern. Der erste Transporteur muss den nachfolgenden Transporteuren folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- die Luftfrachtbriefnummer (L.T.A. ) in der Erklärung des Lebendtierversenders eingetragen;
- die Anzahl, das Gewicht und die Abmessungen jedes Behälters, falls mehrere Hunde beteiligt sind;
- die Namen der Abflug-, Zwischenstopp- und Zielflughäfen;
- das Versanddatum;
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Absenders und des Empfängers, falls es sich um zwei verschiedene Personen handelt;
- die zum Entladen am Zielort benötigte Ausrüstung;
- gegebenenfalls die Pflege der Tiere sowie Anweisungen zur Versorgung mit Wasser und Futter.
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Fluggesellschaften mit spezifischen Beschränkungen gemäß den IATA-Bestimmungen
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Sedierung und Fixierung des Hundes
Die Verabreichung von Beruhigungsmitteln an Hunde vor Flugreisen ist äußerst gefährlich: Sie verringern ihre Stressresistenz, und ein sedierter Hund reagiert zudem stets unberechenbar, insbesondere während des Fluges. Daher wird von der Gabe von Beruhigungsmitteln dringend abgeraten, außer in extremen, vom Tierarzt festgestellten Fällen (z. B. bei sehr aggressiven oder vor Angst gelähmten Hunden).Für jeden sedierten Hund wird dem Behälter ein detaillierter Vermerk beigefügt (generischer Name des Sedativums, verwendete Dosierung, Verabreichungsweg und -zeitpunkt).
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